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Allgemeines: Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend «AVB») gelten für alle Rechtsverhältnisse (wie beispielsweise Angebote, Bestellungen, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen) der LAUFEN Schweiz AG und soweit zutreffend ihrer verbundenen Unternehmen (nachfolgend «LAUFEN») mit ihren Kunden und Handelspartnern (nachfolgend jeweils ein «Kunde» oder die «Kunden»).

Vertragsschluss und Vertragsinhalt: Mit der Bestellung eines Produkts (jedes von LAUFEN hergestellte und/oder vertriebene Produkt nachfolgend ein «LAUFEN-Produkt») oder einer Dienstleistung oder dem Abschluss eines anderen Rechtsverhältnisses mit LAUFEN anerkennt der Kunde die vorliegenden AVB von LAUFEN. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nur, wenn diese zwischen LAUFEN und dem Kunden ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Bestimmungen in Bezug auf Konventionalstrafen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Verkaufsunterlagen/Masse und Gewichte: Die in den LAUFEN-Verkaufsunterlagen enthaltenen sowie die von LAUFEN auf Anfrage zur Verfügung gestellten Mass-, Gewichts-, Farb- und Oberflächenangaben, Konstruktionsdaten, Abbildungen, Zeichnungen, Dokumentationen, Beschreibungen und sonstigen Informationen betreffend die LAUFEN-Produkte sind Mittel- bzw. Richtwerte und rechtlich nicht verbindlich. Die LAUFEN-Produkte unterliegen kleinen Fabrikationstoleranzen und technischen Anpassungen. Entsprechende Abweichungen bleiben deshalb ausdrücklich vorbehalten und stellen keine Qualitäts- oder Konformitätsmängel dar. Ebenfalls vorbehalten und zulässig sind fabrikationsbedingte kleinere Mängel, soweit diese das Gesamtbild und bei fachgerechter und vorschriftsgemässer Verarbeitung/Installation die Funktionsfähigkeit des Erzeugnisses nicht beeinträchtigen. LAUFEN garantiert zudem nicht für die Verfügbarkeit der im Sortiment aufgeführten Produkte.

Auskünfte: Auskünfte über die Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der LAUFEN-Produkte, die technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen durch LAUFEN nach bestem Wissen, jedoch rechtlich unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Farben Sanitärkeramik/Wellness: Bedingt durch verschiedene Fabrikationsserien können kleinere Farbnuancen auftreten, welche ausdrücklich zulässig sind. Für farbliche Nichtübereinstimmung mit Produkten anderer Hersteller und Erzeugnissen aus anderen Materialien lehnt LAUFEN jede Verantwortung ab.

Montage: Es sind die allgemeinen Hinweise und Vorschriften betreffend Montage und Unterhalt von sanitären Apparaten im technischen Katalog von LAUFEN zu beachten. Der Kunde ist verantwortlich für die fachgerechte und vorschriftsgemässe Montage und Verwendung der LAUFEN-Produkte. LAUFEN lehnt jede diesbezügliche Haftung ab. Bei Angaben zu Montagemassen bleiben Fabrikationstoleranzen vorbehalten. Die von LAUFEN angegebenen Montagebeispiele sind Vorschläge und LAUFEN übernimmt keine Verantwortung für deren Realisierbarkeit und jede damit verbundene Haftung ist ausgeschlossen.

Lieferungen: Der vereinbarte Liefertermin wird von LAUFEN soweit möglich eingehalten. Er beruht auf den aktuellen Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Herstellungsfristen sowie normaler Herstellungsmöglichkeiten. Bedingt durch den Herstellungsprozess und/oder durch globale Lieferkettenprobleme kann es zu Verzögerungen in der Auslieferung und Warenzustellung kommen. LAUFEN kann Liefertermine nicht garantieren und es besteht kein Recht des Kunden im Falle von Lieferverzug vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, behält sich LAUFEN das Recht vor, ausstehende Lieferungen auszusetzen. Teillieferungen durch LAUFEN sind zulässig. Für durch etwaige Teillieferung zusätzlich entstandene Kosten können vom Kunden keine Ansprüche gegen LAUFEN geltend gemacht werden.

Transport/Verpackung: Die Ware wird branchenüblich verpackt. Vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung versichert und die Kosten für die Transportversicherung gehen zulasten des Kunden. Europaletten müssen umgetauscht werden. Mehrwegpaletten werden verrechnet und nach Retournierung gutgeschrieben. LAUFEN schliesst jede Haftung für Bruch und abhanden gekommene Ware aus. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung vor der Abnahme auf Transportschäden zu kontrollieren. Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen zur Prüfung anzumelden, wobei eine Kopie der für solche Fälle vorgesehenen Verhandlungsniederschrift an LAUFEN weiterzuleiten ist.

Reklamationen: Reklamationen im Zusammenhang mit LAUFEN-Produkten sind schriftlich innerhalb von acht (8) Kalendertagen (Empfangsdatum bei LAUFEN massgebend) nach Zustellung der LAUFEN-Produkte an LAUFEN zu richten. Erfolgt keine Reklamation innert dieser Frist, gilt die Lieferung als genehmigt. Verborgene Qualitätsmängel, die erst nach dieser Frist, aber spätestens zwei (2) Jahre nach dem Rechnungsdatum, in Erscheinung treten, müssen unverzüglich, spätestens 
jedoch innerhalb von acht (8) Kalendertagen (Empfangsdatum bei LAUFEN massgebend) nach ihrer Entdeckung, schriftlich gemeldet werden. Reklamationen müssen in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein an den Sitz von LAUFEN Schweiz AG adressiert gemeldet werden. 

Preise: Alle in den LAUFEN-Preislisten aufgeführten Preise verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung in Schweizer 
Franken pro Stück exkl. Mehrwertsteuer, Fracht-, Versand- und Verpackungskosten. Solche Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Für LAUFEN-Produkte, welche Leuchtmittel und elektronische Teile enthalten, ist die vorgezogene Recyclinggebühr (VRG) in den Preisen inbegriffen. Die Versandkosten (Schweizerische Post, PostPac Priority) für Paketsendungen bis 30kg betragen mindestens CHF 10.50 und für Paketsendungen bis 50kg mindestens CHF 21.00. Ab einem Netto-Warenwert von CHF 150.00 pro Bestellung entfallen die Versandkosten für Paketsendungen, Transferlieferungen ausgeschlossen. Lieferungen per Bahn oder Schwerlastverkehr werden gemäss den aktuell gültigen Frachtkostentarifen inkl. Kraftstoff- und Stauzuschlag verrechnet. Bei Expressbestellungen werden die anfallenden Kosten gemäss den geltenden Tarifen vollumfänglich verrechnet. LAUFEN behält sich das Recht vor, die Versandtarife im Bedarfsfall anzupassen.

Zahlungsfrist und -modalitäten: Vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen erfolgt die Erstlieferung ausschliesslich gegen Zahlung bei Lieferung oder gegen Vorauszahlung. Sämtliche Rechnungen von LAUFEN sind zahlbar innert 30 (dreissig) Kalendertagen netto, ohne Skonto. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Ver-zug und es ist eine Verzugsentschädigung von monatlich 1.5% bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflichten zahlbar.

Eigentumsvorbehalt: Sämtliche von LAUFEN gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungspflichten durch den Kunden im uneingeschränkten Eigentum von LAUFEN. 

Höhere Gewalt: LAUFEN haftet nicht für die durch Einwirkung Höherer Gewalt bedingte Nicht- oder Schlechterfüllung ihrer Vertragspflichten. Unter «Höherer Gewalt» sind nach Vertragsab-schluss bekanntwerdende, nicht vorhersehbare, ausserhalb des Machtbereichs von LAUFEN liegende Umstände zu verstehen, wie unter anderem (aber nicht ausschliesslich) Natur- oder 
kriegerische Ereignisse, Streik, Boykott, Pandemie sowie behördliche Verfügungen, die LAUFEN an der Lieferung hindern oder diese ungebührlich erschweren.

Allgemeine Gewährleistung und Haftung: Allfällige Ansprüche aus Gewährleistung beschränken sich auf den Ersatz der gelieferten Produkte. Vorbehalten bleibt das Recht von LAUFEN, im ihrem alleinigen Ermessen den Mangel zu beheben oder eine Preisminderung zu gewähren. Wenn das betreffende Produkt nicht mehr verfügbar ist und/oder nicht mehr produziert wird, kann dessen Austausch durch ein gleichartiges Modell im alleinigen Ermessen von LAUFEN in derselben Preiskategorie erfolgen. Der Kunde darf fehlerhafte Produkte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LAUFEN nicht zwecks Austauschs retournieren. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere (aber nicht nur) Ansprüche auf Ersatz von indirektem oder Vermögensschaden wie Arbeitslohn, Kosten für Ersatzprodukte, Fracht- und Versandkosten, entgangener Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen, Materialschaden oder Auswechslungskosten jeder Art sind ausgeschlossen. Ungeachtet des Vorstehenden haftet LAUFEN nicht und jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemässer, vorschriftswidriger oder entgegen den in den Produktdokumentationen- und Beschreibungen enthaltenen Anweisungen oder Empfehlungen von LAUFEN erfolgender Verwendung, Pflege, Verarbeitung oder Installation der LAUFEN-Produkte. Im Falle der Veränderung eines Produkts oder der Änderung dessen Behandlung ist LAUFEN aus jeder Gewährleistung entlassen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall mit Ablauf von zwei (2) Jahren ab Rechnungsdatum. Diese zweijährige Verjährungsfrist gilt auch im Falle der Integration der Ware in ein unbewegliches Werk. Beanstandete LAUFEN-Produkte sind durch den Kunden bis zur endgültigen Klärung der Gewährleistung sachgemäss und vollständig einzulagern.

Gewährleistung und Haftung für Armaturen: Die Gewährleistungsdauer für Oberflächenbehandlungen ist auf ebenfalls zwei (2) Jahre begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Langlebigkeit der Oberflächenbehandlungen im direkten Zusammenhang mit der Einhaltung der Pflegeinstruktionen von LAUFEN steht. Um in den Genuss dieser Gewährleistung zu kommen, müssen die von LAUFEN gelieferten Armaturen gemäss den Instruktionen und von qualifiziertem Fachpersonal fachgerecht installiert werden. Ungeachtet des Vorstehenden haftet LAUFEN nicht und jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch fehlerhafte Installation (beispielswiese 
mit fehlender Erdung, die eine Beschädigung durch Elektrolysewirkung hervorrufen kann), Frost, Stösse, unsachgemässe oder nicht bestimmungsgemässe Nutzung, Pflege, Verarbeitung oder Installation der Ware, Verwendung korrodierender, schleifender oder inadäquater Pflegeprodukte, die Wasserqualität oder vom Wasser mitgeführte feste Verunreinigungen. Falls die Armaturen unter Putz zu installieren sind, muss der Einbau so erfolgen, dass die Armaturen ohne jedes Beschädigungsrisiko ausgebaut werden können. Im Falle der Veränderung einer Armatur oder der Änderung ihrer Behandlung ist LAUFEN aus jeder Gewährleistung entlassen. Verborgene Fabrikationsfehler der Verschleissteile wie insbesondere, aber nicht begrenzt auf, Griffe, Hebel, Schläuche, Umsteller, Mischdüse werden von der Gewährleistung abgedeckt. Der Verschleiss und/oder die Beschädigung von Verschleissteilen hingegen werden von der Gewährleistung nicht abgedeckt. Ansonsten gelten die Bestimmungen betreffend die allgemeine Gewährleistung und Haftung. 

Ausservertragliche Haftung und Produktehaftpflicht: Die ausservertragliche Haftung und die Produktehaftpflicht sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, soweit zutreffend, in seinem Vertragsverhältnis mit einem Endkunden, sämtliche Ansprüche betreffend die Produktehaftpflicht sowie alle anderen vertraglichen und ausservertraglichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, die auf LAUFEN anwendbar sein könnten, soweit gesetzlich zulässig, auszuschliessen. Er ist zudem verpflichtet, LAUFEN unverzüglich über alle konkreten Ansprüche zu informieren, die ein Abnehmer gegen ihn im Zusammenhang mit der Produktehaftpflicht 
geltend machen könnte oder geltend gemacht hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten irgendeine Haftung zu Lasten von LAUFEN anzuerkennen. Die Abtretung und Übertragung von Ansprüchen, welche dem Kunden gegebenenfalls aus der Produktehaftpflicht von LAUFEN gemäss diesen AVB zustehen, an Dritte ist nicht zulässig.

Schutz der industriellen und geistigen Eigentumsrechte: 
Im Rahmen der durch LAUFEN erfolgenden Herstellung und Lieferung Artikel, die auf Bestellung und gemäss vom Kunden gelieferten Zeichnungen, Modellen und/oder Angaben angefertigt werden, verpflichtet sich der Kunde, LAUFEN vollständig im Zusammenhang mit jedem, direkten oder indirekten Schaden schadlos zu halten, der LAUFEN infolge eines Verstosses gegen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Schutzrechte Dritter entstehen könnte. Warenproben, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Montage- und Wartungsanleitungen und andere Vertragsdokumente bleiben Eigentum von LAUFEN, selbst wenn der Kunde die Kosten ihrer Erstellung ganz oder teilweise übernommen hat. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LAUFEN dürfen sie weder kopiert noch reproduziert, noch Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Anwendbares Recht: Die vorliegenden AVB und die Kaufverträge, Dienstleistungen und anderen Rechtsverhältnissen unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrecht-lichen Regeln und Prinzipien. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.

Teilbarkeit: Die allfällige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AVB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand: Jegliche Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, das diesen AVB untersteht, ist zwingend den ordentlichen Gerichten von Laufen zu unterbreiten.